Außenansicht des D3 Gebäudes

Vergabeverfahren“ iS des § 168b StGB

23. August 2024

Raphaela Bauer-Raschhofer und Robert Kert verfassen im 8. Heft der JBl 2024 eine Korrespondenz zu OGH 11 Os 112/13i.

In der Entscheidung des OGH vom 21.11.2023 hat sich das Höchstgericht erstmalig mit dem Anwendungsbereich des § 168b StGB und daher mit der Auslegung des Wortes „Vergabeverfahren“ auseinandergesetzt. Diese Entscheidung ist insofern interessant, weil in der Literatur strittig ist, wie weit der Straftatbestand greift. Fraglich ist, ob nur jene Vergabeverfahren darunter fallen, die dem Bundesvergabegesetz unterliegen, oder auch Absprachen „privater Vergabeverfahren“ strafrechtlich zu sanktionieren sind. Der OGH sprach sich für einen weiten Anwendungsbereich aus. Im Beitrag wird diese Auslegung anhand des Wortlauts und den Gesetzesmaterialien näher erörtert sowie hinterfragt, ob dies mit dem geschützten Rechtsgut in Einklang zu bringen ist.

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