Außenansicht des D3 Gebäudes

Strafbarkeit bei betrügerisch erlangten kofinanzierten Förderungen: Zum Verhältnis der §§ 146 und 168f Abs 1 Z 1 StGB

20. März 2025

Anna Zehetbauer untersucht in der ZWF die Spezifika kofinanzierter Förderungen und das Verhältnis der §§ 146 f und 168f StGB bei deren betrügerischen Erlangung.

Werden Förderungen von österreichischen Gebietskörperschaften und EU-Haushalten zusammen finanziert, spricht man von kofinanzierten Förderungen. Bei betrügerischer Erlangung solcher kofinanzierten Förderungen kommt zum einen eine Strafbarkeit nach den §§ 146 f StGB und zum anderen nach § 168f StGB in Betracht. Der Beitrag zeigt auf, welche Besonderheiten sich bei der betrügerischen Erlangung kofinanzierter Förderungen ergeben und welche Auswirkungen kofinanzierte Förderungen auf das Verhältnis der §§ 146 f, 168f StGB haben. Dabei werden die beiden Bestimmungen mittels der anerkannten Interpretationsmethoden analysiert und deren Konkurrenzverhältnis herausgearbeitet.

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