Außenansicht des D3 Gebäudes

Das unkörperliche unbare Zahlungsmittel gem § 74 Abs 1 Z 10 StGB

14. April 2023

Maria Kattavenos-Lukan setzt sich in ihrem Beitrag in der ÖJA vertiefend mit dem unkörperlichen unbaren Zahlungsmittel gem § 74 Abs 1 Z 10 StGB auseinander.

Immer wieder liest man in den Medien von Phishing-Attacken gegen digitale Zahlungsmittel. Bis Ende 2021 waren von den Zahlungsmitteldelikten des StGB nur körperliche Zahlungsmittel wie etwa Kreditkarten und Bankomatkarten geschützt. Aufgrund der steigenden Relevanz digitaler Zahlungsmedien, hat der Gesetzgeber reagiert und nun auch unkörperliche Zahlungsmittel explizit mit strafrechtlichem Schutz versehen. Der Gesetzestext lässt dabei aber viele Fragen offen. Was ein unkörperliches Zahlungsmittel im Sinne des StGB genau ist und ob dieses nun entsprechend den körperlichen Zahlungsmitteln geschützt ist, hat Maria Kattavenos-Lukan untersucht.

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