Das Ausbildungskonzept im Masterstudium Steuern und Rechnungslegung
Im Studienplan für das Masterstudium Wirtschaftsrecht ist Steuerrecht verpflichtend in sechs Lehrveranstaltungen vorgesehen: "Unternehmenssteuerrecht", "Internationales Steuerrecht", "Unternehmensrelevante Fragen des Steuerrechts", "Steuerpolitik", "Ausländisches Steuerrecht" und "Fachseminar Steuerrecht".
a) Steuerliches Pflichtprogramm
aa) Unternehmenssteuerrecht
Diese Lehrveranstaltung ist ident mit der gleichnamigen Lehrveranstaltung im Pflichtprogramm des Masterstudiums Wirtschaftsrecht.
bb) Internationales Steuerrecht
Diese Lehrveranstaltung ist ident mit der gleichnamigen Lehrveranstaltung im Pflichtprogramm des Masterstudiums Wirtschaftsrecht.
cc) Unternehmensrelevante Fragen des Steuerrechts
Die Studierenden wählen zwischen einer Lehrveranstaltung zum Umgründungssteuerrecht und einer Lehrveranstaltung zu Aktuelle Fragen zur Steuerplanung und zum Transfer Pricing in multinationalen Unternehmen mit Fallstudien zu Verrechnungspreisen und Umlagen. Diese Lehrveranstaltungen werden jeweils im Wintersemester angeboten.
Umgründungssteuerrecht
Im Anwendungsbereich des Umgründungssteuerrechts können Unternehmensumstrukturierungen steuerneutral durchgeführt werden. Dieser Rechtsbereich ist von großer praktischer Bedeutung, der insbesondere bei Zusammenwirken mit anderen Gesetzen komplexe Rechtsfragen aufwirft. Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage komplexe Fragestellungen auf dem Gebiet des Umgründungssteuerrechts sowie aus den für Unternehmen relevanten Gebieten des Steuerrechts zu analysieren, umfassende Fälle des Umgründungssteuerrechts zu lösen und unterschiedliche Auffassungen zu Kernfragen des Umgründungssteuerrechts nachzuvollziehen und eigenständig zu beurteilen.
Aktuelle Fragen zur Steuerplanung und zum Transfer Pricing in multinationalen Unternehmen mit Fallstudien zu Verrechnungspreisen und Umlagen
In der Lehrveranstaltung werden Themen der Konzernsteuerplanung, Verrechnungspreise und des Steuerrisikomanagements in multinationalen Unternehmen anhand von Fallstudien behandelt. Die Lehrveranstaltung, die in deutscher Sprache gehalten wird und an die übrigen Lehrveranstaltungen zum Internationalen Steuerrecht anknüpft, besteht aus insgesamt 8 Modulen:
Steuerplanung und Steuerrisikomanagement als integrierter Teil der Unternehmensplanung; Governance in Steuern - Globale Rahmenbedingungen (Modul 1)
Steuerplanung und rechtliche Unternehmensstrukturen (Modul 2)
OECD Transfer Pricing - Methoden und Möglichkeiten der Vermeidung von Doppelbesteuerungen (Modul 3)
Dienstleistungen und Umlagen im Management- und Verwaltungsbereich (Modul 4)
Unternehmensfinanzierung und Steuern (Modul 5)
Forschung und Entwicklung und Steuern (Modul 6)
Konzernmarken und Steuern (Modul 7)
Betriebsstätten in multinationalen Unternehmen (Modul 8)
Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht, insbesondere im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (OECD-Musterabkommen, OECD Transfer Pricing Guidelines) werden vorausgesetzt. Die Leistungsfeststellung erfolgt durch mündliche Mitarbeit sowie im Rahmen einer abschließenden Klausur.
dd) Steuerpolitik
Diese Lehrveranstaltung entspricht dem Studienplanpunkt "Steuern und Gesellschaft". Im Rahmen der Lehrveranstaltung Steuerpolitik, die in deutscher Sprache gehalten wird, werden im Rahmen von 6 Modulen grundlegende und aktuelle Themen der Steuerpolitik behandelt. Pro Modul werden zwei Themen (formuliert als steuerpolitische Forderungen) von Studierenden in Form einer Präsentation dargestellt. Hierzu wird jedes Thema an zwei Teams von Studierenden vergeben (Themenvergabe erfolgt in der Vorbesprechung), die zum jeweiligen Thema gegensätzliche Positionen einnehmen sollen. Durch die Gegenüberstellung der Argumente "pro" und "contra" soll deren Stichhaltigkeit gezeigt und kritisch hinterfragt werden. Dadurch können die dem jeweiligen Thema zugrundeliegenden Wertungen des Gesetzgebers und die dabei verfolgten steuerpolitischen Zielsetzungen sichtbar gemacht und so - je nach Position - entweder unterstützt oder hinterfragt werden. Ziel der LV Steuerpolitik ist die wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung und Diskussion steuerpolitischer Fragen. Der Leistungsfeststellung erfolgt durch das Verfassen eines Schriftsatzes, den die Teams in Vorbereitung auf ihre Präsentation zu erstellen haben, das Halten der Präsentation, aktive mündliche Mitarbeit durch Teilnahme an den Diskussionen, einschließlich der abschließenden Podiumsdiskussion, und Anwesenheit.
ee) Ausländisches Steuerrecht
Diese Lehrveranstaltungen sind ident mit den gleichnamigen Lehrveranstaltungen im Pflichtprogramm des Masterstudiums Wirtschaftsrecht.
ff) Fachseminar Steuerrecht
Es werden folgende Fachseminare aus Steuerrecht angeboten, von denen eines zu absolvieren ist:
Seminar aus dem Unternehmenssteuerrecht in Form von Mandantengesprächen
Diese Lehrveranstaltung wird in deutscher Sprache abgehalten. Der Inhalt dieser Lehrveranstaltung gestaltet sich in Analyse und Diskussion von praktischen Fallstudien zu aktuellen Themen des Unternehmenssteuerrechts. In simulierten Mandantengesprächen werden die steuerrechtlichen Probleme zusammen erörtert. Die Studierenden entwickeln dann in Kleingruppen mit Hilfe des Lehrveranstaltungsleiters und den Betreuern von EY eigene Lösungsvorschläge und präsentieren diese dann im Rahmen eines simulierten Abschlussgespräches.
Seminar aus Internationalem Steuerrecht: DBA-Verhandlungen
Das Seminar aus Internationalem Steuerrecht wird in englischer Sprache abgehalten und ist überwiegend aktuellen Spezialfragen des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen gewidmet. Im Rahmen der Lehrveranstaltung wird die Verhandlung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und einem anderen Land von studentischen Teams beider Universitäten live via Videokonferenzen simuliert. Am Ende der LV erfolgt eine Leistungsfeststellung durch eine Prüfung. Beurteilungsrelevant ist weiters: Anwesenheit, Mitarbeit, mündliche Verhandlung oder schriftliche Seminararbeit.
Colloquium
Im Colloquium referieren an sechs Terminen hochkarätige ausländische Expert/inn/en aus Wissenschaft und Praxis über aktuelle Themen des europäischen und internationalen Steuerrechts. Studierende können im Rahmen dieses Fachseminars auch schon erste Kontakte zu Praktiker/inne/n und Expert/inn/en aus aller Welt knüpfen. Zur optimalen Vorbereitung für die Fachvorträge finden unmittelbar vor diesen Vorträgen Bridging Courses statt. Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, ist das Halten eines kurzen Referats und das Verfassen einer Seminararbeit zu einem der Vortragsthemen notwendig.
Aktuelle Fragen zur Steuerplanung und zum Transfer Pricing in multinationalen Unternehmen mit Fallstudien zu Verrechnungspreisen und Umlagen
Diese Lehrveranstaltung wird in deutscher Sprache agbehalten. Der Hauptfokus dieser Lehrveranstaltung liegt auf aktuellen Fragen der Steuerplanung sowie dem Transfer Pricing bei multinationalen Unternehmen mit entsprechenden Fallstudien.
gg) Master Thesis Seminar
Wird die Masterarbeit im Rahmen des EUCOTAX-Programms oder im Rahmen eines der beiden Moot-Court-Programme verfasst, fungiert die jeweils begleitende Lehrveranstaltung als Master Thesis Seminar, welches verpflichtend zu absolvieren ist. Wer seine Masterarbeit außerhalb dieses Programms am Institut ver-fasst, hat die Möglichkeit, im Rahmen des laufenden Semesters am Seminar zu den Masterarbeiten teilzunehmen.