Das Ausbildungskonzept im Masterstudium Wirtschaftsrecht
a) Steuerliches Pflichtprogramm
Im Studienplan für das Masterstudium Wirtschaftsrecht ist Steuerrecht verpflichtend in vier Lehrveranstaltungen vorgesehen: "Einführung in das Masterstudium Wirtschaftsrecht", "Unternehmenssteuerrecht", "Internationales Steuerrecht" und "Ausländisches Steuerrecht".
aa) Einführung in das Masterstudium Wirtschaftsrecht
Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, in den sechs juristischen Fächern des Studiums - Österreichisches Recht, Europarecht, Privatrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren, Steuerrecht, Strafrecht, Arbeits- und Sozialrecht - sicher zu stellen, dass die Studierenden unabhängig von ihrer Vorbildung den Wissensstand haben, der mit dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht erreicht wird. Um die Lehrveranstaltung insgesamt positiv abzuschließen, muss in fünf der sechs Teile eine positive Beurteilung erfolgen, wobei die Form der Leistungsbeurteilung in jedem einzelnen Teil der Lehrveranstaltung unterschiedlich sein kann. In dem von unserem Institut angebotenen Teil sind steuerrechtliche Regelungen, die im Rahmen des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht vom Prüfungsstoff umfasst sind, im Lichte der neuesten Entwicklungen (zB VwGH-, VfGH- und/oder EuGH-Judikatur) zu beherrschen.
bb) Unternehmenssteuerrecht
Diese Lehrveranstaltungen führen in das Unternehmens- und Bilanzsteuerrecht ein. Im Zentrum stehen daher Fragen des Gewinnermittlungsrechtes und der Verbindung von Handels- und Steuerrecht. Anhand von Fallbeispielen werden Inhalte des Bilanz- und Unternehmenssteuerrechts erörtert und die juristische Subsumtionstechnik geübt. Das Skriptum mit den Fallbeispielen in englischer Sprache ist im Sekretariat des Instituts erhältlich und kann auch von der Homepage herunter geladen werden. Unterrichtssprache ist Englisch. Die Studierenden sind nach Abschluss der Lehrveranstaltung in der Lage:
Komplexe Fälle des Gewinnermittlungsrechts unter Berücksichtigung der Verbindung von Unternehmens- und Steuerrecht zu lösen.
Grundprobleme der Unternehmensbesteuerung zu analysieren und somit
die unterschiedlichen Auffassungen zu den Kernfragen des Bilanzsteuerrechts nachzuvollziehen und eigenständig zu beurteilen.
Kernfragen des Bilanz- und Unternehmenssteuerrechts in englischer Sprache zu beleuchten und kritisch zur Diskussion zu stellen.
Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist für Studienanfänger des Masterstudiums auch ohne Anmeldung möglich. Voraussetzung für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung ist Anwesenheit sowie das Erbringen der mündlichen Leistung durch Lösen ausgewählter Fallbeispiele. Die abschließende Klausur dauert 90 Minuten und muss positiv absolviert werden.
cc) Internationales Steuerrecht
Diese Lehrveranstaltung in englischer Unterrichtssprache führt anhand von Fallbeispielen in die Grundzüge des DBA-Rechts ein. Die Systematik des OECD-Musterabkommens und der wichtigsten bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen soll vermittelt werden. Den in Theorie und Praxis besonders umstrittenen Zweifelsfragen wird breiter Raum gewidmet.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:
Grundzüge des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen zu verstehen und zu erläutern.
die Systematik des OECD-Musterabkommens und der wichtigsten bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zu erkennen.
internationale Sachverhalte aus dem Blickwinkel der Doppelbesteuerungsabkommen steuerrechtlich zu beurteilen.
Der Leistungsnachweis über diese Lehrveranstaltung ist durch Anwesenheit, Mitarbeit und die positive Absolvierung einer Klausur zu erbringen.
dd) Ausländisches Steuerrecht
Hier besteht die Möglichkeit der Vertiefung auf dem Gebiet ausgewählter ausländischer Steuerrechtsordnungen. Das Angebot wechselt von Semester zu Semester und wird vorwiegend von ausländischen Gastprofessor/inn/en bestritten.
Die Studierenden sind nach Abschluss der Lehrveranstaltung in der Lage:
Fragestellungen auf dem Gebiet des Europäischen Steuerrechts oder ausgewählter ausländischer Steuerrechtsordnungen zu analysieren.
umfassende, internationale Sachverhalte auf dem Gebiet des Steuerrechts anhand ausgewählter ausländischer Steuerrechtsordnungen zu beurteilen.
die Grundzüge einer fremden Steuerrechtsordnung darzustellen und mit der österreichischen Steuerrechtsordnung zu kontrastieren, um dadurch einen besseren Einblick in die österreichische Steuerrechtsordnung zu gewinnen.
Der Leistungsnachweis erfolgt jeweils durch Anwesenheit, Mitarbeit und über eine Klausur des vorgetragenen Stoffgebietes.
Im Ausländischen Steuerrecht werden im Sommersemester 2013 Lehrveranstaltungen zu den Themen "Steuern und Entwicklung: Rolle und Bedeutung der Besteuerungsregeln für die Entwicklungsländer" (Dr. Baumgartner) und "Basic Principles of U.S. Income Taxation" (Prof. Buchanan) angeboten. Die Studierenden können sich für eine der erwähnten Lehrveranstaltungen entscheiden.