Das Ausbildungskonzept im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht
a) Steuerliches Pflichtprogramm
Im Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht ist im zweiten Studienabschnitt die Absolvierung dreier zweistündiger Lehrveranstaltungen vorgesehen: "Einführung in das Steuerrecht", "Grundkurs Steuerrecht" und "Vertiefungskurs Steuerrecht". Die Zulassung zu diesen Lehrveranstaltungen setzt voraus, dass die allgemeinen Antrittsvoraussetzungen des 2. Studienabschnittes erfüllt sind.
Einführung in das Steuerrecht
Die Lehrveranstaltung "Einführung in das Steuerrecht" soll die Bedeutung des Steuerrechts für die Wirtschaft und dessen Grundlagen im Unternehmensrecht und im europäischen und öffentlichen Wirtschaftsrecht aufzeigen und das Zusammenwirken von Rechtsvorschriften anhand von Praxisfällen vermitteln. "Einführung in das Steuerrecht" besteht insgesamt aus zehn Modulen. Folgende Inhalte werden in den einzelnen Modulen behandelt: Grundzüge der Einkommensteuer, die steuerliche Gewinnermittlung, die Besteuerung unterschiedlicher Rechtsformen, die Umsatzsteuerpflicht des Unternehmers, Rechtsverkehrsteuern, die Besteuerung von wirtschaftlichen Aktivitäten von Inländern und inländischen Körperschaften im Ausland, die Besteuerung von wirtschaftlichen Aktivitäten von Ausländern und ausländischen Körperschaften im Inland, die europarechtlichen Rahmenbedingungen des Steuerrechts und die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Die "Einführung in das Steuerrecht" wird als Vorlesung gehalten. Zur Vorbereitung wird die Lektüre des Buches Lang/Schuch/Staringer, Einführung in das Steuerrecht, derzeit in der 14. Auflage, empfohlen. Für die Prüfung (Multiple-Choice und offene Fragen), die jeweils in den Prüfungswochen abgehalten wird, ist eine separate Anmeldung erforderlich. Beachten Sie auch die Learn@WU-Plattform!
Grundkurs Steuerrecht
Die Grundkurse werden von den am Institut tätigen oder früheren Assistentinnen und Assistenten angeboten. In jedem Semester werden mehrere Grundkurse abgehalten. Sie finden in der ersten oder zweiten Semesterhälfte statt und schließen jeweils mit einer Klausur ab. Diese Lehrveranstaltung vermittelt die Grundzüge des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts, des Umsatzsteuerrechts, der übrigen Rechtsverkehrsteuern und des Verfahrens- und Organisationsrechts. Der "Grundkurs Steuerrecht" baut auf der "Einführung in das Steuerrecht" auf. Daher werden die in der Lehrveranstaltung "Einführung in das Steuerrecht" erworbenen Kenntnisse jedenfalls vorausgesetzt.
Anhand von Fallbeispielen, in denen materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Probleme verwoben sind, werden die Studierenden in die juristische Subsumtionstechnik anhand der wichtigsten Steuern eingeführt. Die Fallbeispiele sind bewusst offen gestaltet, sodass es zu ihrer Lösung meist zusätzlicher Annahmen bedarf. (Auch in der Praxis muss die Abgabenbehörde den Sachverhalt oft erst vollständig ermitteln und die Klient/inn/en berichten ihren steuerlichen Berater/inne/n mitunter auch nicht von vornherein den Sachverhalt zur Gänze, sodass die Berater/innen vor dem Hintergrund ihrer Steuerrechtskenntnisse erst die rechtlich erheblichen Fakten erfragen müssen.) Andere Fallbeispiele sind so ausgewählt, dass unterschiedliche rechtliche Lösungen gleichermaßen "richtig" sein können, sodass es auf die rechtliche Argumentation ankommt, die geübt werden soll.
Zur Vorbereitung auf die einzelnen Lehrveranstaltungseinheiten sollen die entsprechenden Teile der Literaturgrundlage und die Fallbeispiele studiert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. In jede Lehrveranstaltung ist unbedingt der Kodex "Steuerrecht" oder das Gesetzbuch "Steuerrecht" mitzubringen. Literaturgrundlage sind das Lehrbuch Doralt/Ruppe, Band I12 (= D/R I) und Band II8 (= D/R II). Neben den angegebenen materiellrechtlichen Teilen des Lehrbuches sind jedenfalls auch die Abschnitte über das Verfahrens- und Organisationsrecht (D/R II Seiten 611-720) vorzubereiten. Aufgrund der "Schnelllebigkeit" des Steuerrechts, ist es leider nicht möglich, ein jederzeit aktuelles Lehrbuch bereitzustellen. Die aktuellen gesetzlichen Änderungen werden aber in den Grundkursen behandelt. Geprüft wird daher immer die aktuelle Rechtslage.
Der Aufbau der Grundkurse ist zwischen allen Lehrveranstaltungsleiter/inne/n abgestimmt. In allen Grundkursen wird ein von allen Lehrveranstaltungsleiter/inne/n gemeinsam erarbeitetes Skriptum verwendet, das die Fallbeispiele enthält. Dieses Skriptum ist im Sekretariat des Instituts erhältlich und kann auch von der Homepage heruntergeladen werden.
Themenbereiche | Inhalt der Beispiele und Literaturgrundlage zur Vorbereitung auf die jeweilige Einheit | |
1 | Einkommensteuer | Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band I12 (2019) 19-127; 327-330; 281-317; 407-413. |
2 | Einkommensteuer | Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band I12 (2019) 127-281, 281-300. |
3 | Einkommensteuer | Ermittlung der Einkünfte (außerbetrieblich)Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band I12 (2019) 74-120, 260-280. |
Ermittlung des EinkommensDoralt/Ruppe, Steuerrecht Band I12 (2019) 313-354; 365-407 | ||
4 | Körperschaftsteuer | Persönliche SteuerpflichtDoralt/Ruppe, Steuerrecht Band I12 (2019) 425-468. |
Sachliche SteuerpflichtDoralt/Ruppe, Steuerrecht Band I12 (2019) 469-445. | ||
TarifDoralt/Ruppe, Steuerrecht Band I12 (2019) 546-549. | ||
5 | Körperschaftsteuer | KörperschaftsteuerDoralt/Ruppe, Steuerrecht Band I12 (2019) 435-443, 541-545. |
Rechtsverkehrsteuer | GrunderwerbsteuerDoralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) 483-511. | |
6 | Umsatzsteuer | Allgemeines (D/R II 123-129) |
Unternehmer und UnternehmenDoralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) 159-188. | ||
Steuergegenstand und InlandsbezugDoralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) 189-222. | ||
Umsatzsteuer im BinnenmarktDoralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) 230-246, 363-376. | ||
7 | Umsatzsteuer | Eigenverbrauch und fiktive Lieferungen und sonstige Leistungen Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) 318-328. |
Steuerbefreiungen, Vorsteuerabzug, Ausstellung von RechnungenDoralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) 247-267; 281-318; 292-317 | ||
BemessungsgrundlageDoralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) 267-275. | ||
Steuerschuldner, Entstehen, Durchführung der BesteuerungDoralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) 349-363, 289-291. | ||
1-7 | Verfahrensrecht | Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) 611-720. |
8 | Klausur |
Die Leistungsfeststellung erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung "Grundkurs Steuerrecht" durch:
eine Kurzklausur in der 4. Lehrveranstaltungseinheit über den Inhalt der ersten drei Lehrveranstaltungseinheiten. Diese Kurzklausur dauert 20 Minuten und es können maximal 12 Punkte erreicht werden.
eine Klausur über das gesamte Stoffgebiet der Lehrveranstaltung. Diese Klausur dauert 90 Minuten und es können maximal 76 Punkte erreicht werden.
Mitarbeit. Durch Mitarbeit können insgesamt maximal 12 Punkte erreicht werden. Maximal 8 Punkte davon können an Studierende vergeben werden, die sich für eine Lehrveranstaltungseinheit alle Fallbeispiele vorbereitet und sich als eine/r der "Diskussionspartner/innen" zu Beginn der Lehrveranstaltung gemeldet haben und vom oder von der Lehrveranstaltungsleiter/in ausgewählte Fallbeispiele erfolgreich lösen. Maximal 4 Punkte können durch laufende Mitarbeit in den anderen Lehrveranstaltungseinheiten erzielt werden.
Folgender Notenschlüssel gilt für den "Grundkurs Steuerrecht":
87 - 100: Sehr Gut
74 - 86: Gut
62 - 73: Befriedigend
51 - 61: Genügend
0 - 50: Nicht Genügend
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung "Grundkurs Steuerrecht" setzt insgesamt die Erreichung der notwendigen Mindestpunkteanzahl (51) voraus. Eine positive Absolvierung jeder einzelnen Teilleistung ist nicht erforderlich.
Die positiv erbrachten Teilleistungen werden bis zum nächsten angebotenen Nachprüfungstermin vorgetragen. Sollte die erforderliche Mindestpunktezahl auch nach dem Nachprüfungstermin noch nicht erreicht worden sein, verfallen sämtliche Teilleistungen. Prüfungen im Rahmen des Studienbeschleunigungsprogrammes können nicht absolviert werden.
Studienbeschleunigungsprogramm - Sommeruniversität
Lehrveranstaltungen des "Grundkurses Steuerrecht" können auch im Rahmen des Studienbeschleunigungsprogrammes als Teil der Sommeruniversität (September) stattfinden.
Der Aufbau, Ablauf und die Leistungsfeststellung erfolgt analog zum "Grundkurs Steuerrecht" während des regulären Semesters und schließt mit einer Klausur am Ende der Sommeruniversität ab. Positiv erbrachte Teilleistungen können bis zum nächsten angebotenen Prüfungsantritt im darauffolgenden Semester vorgetragen werden. Die Prüfungstermine der Sommeruniversität sind den Teilnehmenden dieser Lehrveranstaltung vorbehalten.
Vertiefungskurs Steuerrecht
Der "Vertiefungskurs Steuerrecht" wird in Form eines Seminars abgehalten, welches eine vertiefte Auseinandersetzung mit Spezialfragen des Steuerrechts vermitteln soll. Die Lehrveranstaltung baut auf der Lehrveranstaltung "Einführung in das Steuerrecht" und dem "Grundkurs Steuerrecht" auf. Daher werden die im Rahmen dieser Lehrveranstaltung erworbenen Kenntnisse und die positive Absolvierung dieser Lehrveranstaltung jedenfalls vorausgesetzt.
Der Aufbau der "Vertiefungskurse Steuerrecht" ist zwischen allen Lehrveranstaltungsleiter/inne/n abgestimmt. Es werden folgende Inhalte behandelt:
Seminareinheit | Themenbereiche |
1 | Vorbesprechung |
2 | Schwerpunkte: beschränkte Steuerpflicht; Doppelbesteuerungsabkommen |
3 | ESt (D/R I 17-138, 197-213, 226-304) - Schwerpunkte: Gesellschafter-Geschäftsführer, Kapitaleinkünfte, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Betriebsaufgabe und -veräußerung, Rentenbesteuerung |
4 | Schwerpunkte: Schwerpunkt wirtschaftliches Eigentum, Sonderfragen der Rückstellungen, Beteiligungsbewertung, Einlagen und Entnahmen, In- und Auslandsüberführungen, Einlagenrückzahlung, Verlustverrechnung, Personengesellschaften |
Schwerpunkt beschränkte Steuerpflicht der 2. Art, Betriebe gewerblicher Art, Sonderfälle der Gewinnermittlung (Nutzungseinlage, Vorteilsausgleich, Pensionszusagen, Surrogatkapital, verdecktes Eigenkapital, Vereine, Genossenschaften,…), Spezialfragen der Gruppenbesteuerung, Son-derfragen des § 10 KStG | |
5 | Schwerpunkte: Privatstiftungen, Liquidation, Sanierungsgewinne, Tausch, Umgründungen |
6 | Schwerpunkte: Liebhaberei, Gemeinnützigkeit, Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen, Mitgliedsbeiträge, Reihengeschäfte, Dreiecksgeschäfte, Werklieferung und Werkleistung, Einfuhrumsatzsteuer, Neufahrzeuge, Geschäftsveräußerung im Ganzen, Umgründungen, Gebäude, Rechnungsausstellung und Anzahlungen |
7 | Schwerpunkte: Treuhandschaft, Anteilsvereinigung, Realteilung des Miteigentums sowie Zusammenlegung, gemischte Schenkung |
Verfahrens- und Organisationsrecht | |
8 | Klausur |
Die Studierenden haben eigenständige Beiträge in Form der Präsentation von Case Studies zu liefern. Diese Case Studies sollen die Möglichkeit bieten, die im Rahmen der vorangehenden Lehrveranstaltungen erworbenen steuerrechtlichen Kenntnisse bei der Lösung von konkreten, praxisrelevanten Fällen anzuwenden. Dabei steht die Aneignung wissenschaftlicher Arbeitstechniken im Vordergrund, die auch in der steuerlichen Praxis von Bedeutung sind. Es geht im Kern also darum, die maßgeblichen Argumente für und wider die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten zu einer aktuellen steuerrechtlichen Zweifelsfrage zu präsentieren.
Auch auf die "Form" der Präsentation des Fachwissens legen wir in den Seminaren großen Wert. Mit dem renommierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen TPA haben wir einen Förderer gefunden, um die besten Resultate dieser Bemühungen zu honorieren. Die jeweils besten Präsentationen eines jeden Vertiefungskurses werden mit den "TPA Best Presentation Awards" ausgezeichnet, welche mit € 500,- dotiert sind.
Am Beginn jedes Semesters wird jeder/jedem Studierenden am Institut eine Case Study zugewiesen. Die Studierenden können aus den vorbereiteten Case Studies beliebig wählen. Die Präsentationen werden von Studierendenteams von zwei Personen gemeinsam vorbereitet und gehalten. (Derartige Teams können entweder von Vorneherein eine bestimmte Case Study gemeinsam wählen oder entstehen dadurch, dass sich zwei Studierende für dieselbe Case Study interes-sieren.) Die Teams haben bei der Aufbereitung der Materialien zu-sammenzuarbeiten, sodass jedes der beiden Teammitglieder die gesamte relevante Literatur und die Judikatur vollständig beherrscht. Nach Ende des Zeitraums der Vergabe der Case Studies gibt es eine Vorbesprechung der Lehrveranstaltung, die der Erläuterung des gesamten Ablaufs und der Durchführung des Seminars dient, die genaue Erklärung der zu erbringenden Leistungen beinhaltet sowie in die wissenschaftlichen Arbeitstechniken bei der Literatur- und Judikaturrecherche einführt, die zur Vorbereitung der Case Study-Präsentation erforderlich sind. Ziel ist es, die gesamte Literatur und Judikatur, die zu den für die jeweilige Case Study relevanten Rechtsfragen existiert, vollständig zu erfassen, auszuwerten und zu systematisieren. Die Case Studies gehen jeweils auf Entscheidungen zurück, die ein in- oder ausländisches Gericht oder eine Verwaltungsbehörde im konkreten Fall eines Steuerpflichtigen getroffen haben. Die Case Studies sollen unter Berücksichtigung der zu den jeweils relevanten Rechtsfragen in anderen in- und ausländischen Urteilen, Ver-waltungsentscheidungen und Veröffentlichungen von Fachautor/inn/en vertretenen (in dieselbe oder andere Richtungen gehenden) Auffassungen präsentiert werden.
Zur Hilfestellung bei der Erschließung der Literatur und für formale Fragen stehen Ihnen die Tutor/inn/en des Instituts zur Verfügung. Zusätzlich bieten wir Schulungen zur Einführung in die Rechtsdatenbanken an.
Die Gliederung der Präsentation der Case Study, eine Aufstellung der verwerteten Literatur und Judikatur sowie Entwürfe der Power-Point-Folien, mit denen die Präsentation unterstützt werden soll (maximal drei Folien pro zehnminütiger Präsentation; Mindestschriftgröße 24 Punkt, nur wenige Stichworte; Formatvorlage des Instituts auf Learn@WU verfügbar), sind im Sekretariat des Instituts noch vor Beginn des Seminars abzugeben. Wird diese Disposition ohne Rückmeldung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, führt dies zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes und die betreffende Case Study wird neu vergeben. Das Seminar kann von den betreffenden Studierenden daher in diesem Semester nicht positiv abgeschlossen werden. Aus der detaillierten (ungefähr einseitigen) Gliederung sollen der Aufbau der Präsentation, die dabei zu behandelnden Fragestellungen sowie die verwendete Literatur ersichtlich sein. Die Lehrveranstaltungsleiter/innen besprechen diese Gliederungen vor der Präsentation mit den Studierenden intensiv durch.
Die Präsentation der Case Study durch die beiden Präsentierenden darf die Dauer von insgesamt 10 Minuten nicht übersteigen. Darin liegt eine große Herausforderung, da die Präsentierenden ein komplexes Thema, zu dem umfangreiche Literatur und Judikatur studiert wurde, binnen relativ kurzer Zeit in klarer und verständlicher Form zu präsentieren haben. Die Form der Kurzpräsentation wird nicht nur deshalb gewählt, um möglichst allen Studierenden die Möglichkeit einer mündlichen Präsentation zu sichern, sondern auch deshalb, um eine gute Vorbereitung für das Berufsleben zu ermöglichen. In der beruflichen Praxis besteht meist auch nur wenig Zeit, um Vorgesetzten, Kolleg/inn/en oder Klient/inn/en ein schwieriges Rechtsproblem darzustellen. Die Vorlage einer schriftlich ausformulierten Fassung der Präsentation ist nicht erforderlich. Vielmehr soll die Präsentation in freier Rede - unterstützt durch Power Point-Folien - erfolgen. Die Präsentierenden beweisen dadurch, dass sie das Thema in aller Breite und Tiefe beherrschen. Beide Präsentierenden müssen das gesamte Thema freilich so gut aufgearbeitet haben, dass sie gegebenenfalls die Präsentation auch alleine halten können, falls der oder die Ko-Präsentierende zB krankheitshalber abwesend ist.
Im Anschluss an jede Präsentation der Case Study diskutieren die Lehrveranstaltungsleiter/inn/en mit den Präsentierenden das Thema der Präsentation. Dies dient der Präzisierung und der Vertiefung. Urteile und Erkenntnisse sowie Fragestellungen, die in der Fachliteratur angesprochen wurden, können dabei ausführlicher besprochen oder die Case Study variiert werden, um Gestaltungsalternativen zu erkennen. Die Lehrveranstaltungsleiter/innen können aufgrund der Literatur- und Judikaturliste der Präsentierenden davon ausgehen, dass den beiden Präsentierenden die zu besprechenden Rechtsfragen bekannt sind. Die Lehrveranstaltungsleiter/innen können im Rahmen dieser Diskussion auch erkennen, wie gut und intensiv die beiden Präsentierenden mit Literatur und Judikatur zum jeweiligen Themen-bereich vertraut sind.
Grundsätzlich müssen alle Teilnehmer/innen des Seminars eine Case Study präsentieren. In Summe stehen in den drei Seminaren deshalb auch mehr als genug Case Studies zur Verfügung. Nur wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass bereits in allen drei Seminaren sämtliche Case Studies vergeben sind, wird eine "Nachrückliste" angelegt. Wer auf der "Nachrückliste" steht, sollte damit rechnen, als Ersatz für eine allenfalls ausgefallene Kollegin oder einen allenfalls ausgefallenen Kollegen zu einer Case Study-Präsentation herangezogen zu werden. Im Falle eines kurzfristigeren Einspringens geben die Seminarleiter/innen natürlich gerne entsprechende Hinweise und Hil-festellungen. Einzig und allein wenn jemand auch nicht zum Einspringen herangezogen wurde, wird dem/der Betreffenden eine schriftlich zu analysierende Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts zugewiesen. Eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Case Study-Präsentation und einer schriftlichen Arbeit besteht aber nicht. Solange es in einem der drei Seminare offene Case Studies gibt oder gegeben hätte, werden - auch im Nachhinein - keine schriftlichen Arbeiten vergeben. Die Teilnahme an einem der drei Seminare ist aber bei rechtzeitiger Anmeldung jedenfalls garantiert.
Die Leistungsfeststellung erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung "Vertiefungskurs Steuerrecht" durch:
Die Case Study-Präsentation, für die maximal 24 Punkte vergeben werden.
Die an die Präsentation anschließende Diskussion, für die maximal 24 Punkte vergeben werden. Bei der Präsentation der Case Study und der anschließenden Diskussion zeigen die Studierenden, dass sie die für ihre Case Study-Präsentation relevanten Rechtsfragen durchdrungen haben, den Stand von Literatur und Rechtsprechung dazu beherrschen und in der Lage sind, rechtlich zu argumentieren und die Argumente für unterschiedliche Auffassungen gegenüberzustellen und abzuwägen.
Klausur. Bei der zweistündigen Klausur am Ende der Lehrveranstaltung sind maximal 52 Punkte zu erreichen. Die Klausur gliedert sich in zwei Teile: Im ersten Teil, in dem maximal 40 Punkte erreicht werden können, sind Fallbeispiele in der Form zu lösen, wie es den Teilnehmer/innen schon aus dem Grundkurs Steuerrecht bekannt ist. Der zweite Klausurteil, für den maximal 12 Punkte vergeben werden, bezieht sich hingegen auf die Analyse von Fällen, die in den Lehrver-anstaltungseinheiten im Rahmen der Case Studies besprochen worden sind. Die Studierenden können diese ab 12 Punkte erwerben, indem sie die Begründungen für entgegengesetzte Rechtsauffassungen zur Lösung der Rechtsfrage skizzieren. Dabei geht es jedoch - anders als im ersten Teil der Klausur - nicht um die "Lösung" eines Fallbeispiels, sondern um die rechtliche Argumentation, wie sie bereits bei der Präsentation der Case Study notwendig war. Es müssen also die rechtlichen Argumente zur Beantwortung einer oder mehrerer Rechtsfragen, die sich bei einer der im Rahmen des Seminars behandelten Case Study gestellt hat/haben und die im Schrifttum und/oder in der Rechtsprechung kontrovers diskutiert wird/werden, stichwortartig skizziert werden. Dabei sollen sowohl die Argumente für als auch gegen die dazu denkbaren Rechtsauffassungen gewürdigt werden. Die zweistündige Klausur bietet den Studierenden Gelegenheit, ihre durch das Lehrbuchstudium erworbenen Steuerrechtskenntnisse (siehe die Literaturangaben dieser Lehrveranstaltung weiter unten sowie bei der Beschreibung der Lehrveranstaltungen "Einführung in das Steuerrecht" und "Grundkurs Steuerrecht", auf denen im Seminar aufgebaut wird) bei der Lösung konkreter Praxisfälle anzuwenden und dadurch zu zeigen, dass sie die juristische Subsumtionstechnik beherrschen. Es gibt pro Semester einen Haupttermin und einen Nachtermin für die Klausur. Wird der Haupttermin versäumt, steht nur mehr der Nachtermin zur Verfügung; d.h. wer nur zum Nachtermin antritt, dem steht kein zweiter Antritt zur Klausur mehr zur Verfügung. Wer beim Haupttermin negativ beurteilt wird, kann also durch eine positive Absolvierung der Klausur beim Nachtermin das Seminar noch positiv abschließen. Wer jedoch (auch) beim Nachtermin negativ abschließt, muss das Seminar leider zur Gänze - inklusive einer Seminararbeit - wiederholen.
Zur Vorbereitung auf die Klausur ist die folgende Literatur relevant:
Lang/Rust/Schuch/Staringer, Einführung in das Steuerrecht18 (2019); Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band I12 (2019) ohne Einschränkung; Doralt/Ruppe, Steuerrecht Band II8 (2019) ausgenommen Seite 377-481 sowie 544-610; Lang, Introduction to the Law of Double Taxation Conventions2 (2013); Walter, Umgründungssteuerrecht 201812 (2018).
Sollten Studierende keine Case Study mehr bekommen, so werden für die schriftlich zu analysierende Entscheidung der Verwaltungsbehörde oder des Gerichts maximal 48 Punkte vergeben.
Folgenden Notenschlüssel gibt es für den "Vertiefungskurs Steuerrecht":
87 - 100: Sehr Gut
74 - 86: Gut
62 - 73: Befriedigend
51 - 61: Genügend
0 - 50: Nicht Genügend
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung "Vertiefungskurs Steuerrecht" setzt einerseits voraus, dass die Studierenden bei der Case Study und der Diskussion insgesamt 24 von 48 möglichen Punkten erreichen, bei der Klausur die Hälfte der maximal möglichen Punkte erzielt haben (also 26 von 52) und mehr als die Hälfte aller insgesamt möglichen Punkte erreicht haben (also 51 von 100).
Die Anmeldung für diese Lehrveranstaltung erfolgt innerhalb des Anmeldezeitraums zu Semesterbeginn. Neben dieser Anmeldung müssen sich alle Teilnehmer/innen innerhalb des Vergabezeitraums (Termin laut Ankündigung) persönlich anmelden und eine Case Study im Sekretariat des Instituts wählen oder - falls keine Case Study mehr verfügbar ist - sich auf die "Nachrückliste" setzen lassen. Wer sich während dieses Anmeldezeitraums nicht persönlich am Institut für eine Case Study gemeldet hat, kann das Seminar in diesem Semester leider nicht besuchen. Der Lehrveranstaltungsplatz in einem der drei Seminare ist also nur bei rechtzeitiger Anmeldung am Institut und nachfolgender rechtzeitiger Abgabe einer Disposition garantiert.
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