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Department für Privatrecht

Das Department für Privatrecht forscht in allen wirtschaftsrelevanten Bereichen des Privatrechts. Dies spiegelt sich auch in der Institutsgliederung wider: Die Schwerpunkte liegen im Zivil- und Zivilverfahrensrecht, im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie im Arbeits- und Sozialrecht.

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