Bachelor Wirtschaftsrecht
Das „öffentlich rechtliche Programm“ des Wirtschaftsrechtstudiums wird vom IOER und vom Institut für Europarecht (EIR) in gemeinsamer Abstimmung betreut. Bitte besuchen Sie daher auch die Homepage des EIR.
Studienaufbau Studieneingangs- und Orientierungsphase
Zu Beginn des Studium sind in der Studieneingangs- und Orientierungsphase die gemeinsam vom IOER und dem EIR betreuten Lehrveranstaltungsprüfungen (LVP) "Einführung in die Rechtswissenschaften" sowie "Grundlagen des öffentlichen Rechts" zu absolvieren. Im Rahmen der angebotenen Lehrveranstaltungen wird Ihnen eine Einführung in wesentliche Kernbereiche des öffentlichen Rechts geboten. Dabei werden Sie mit der Methodenlehre sowie den Grundbegriffen und Grundproblemen des öffentlichen Rechts vertraut gemacht.
Die Teilnahme an den beiden Lehrveranstaltungen ist freiwillig und es besteht keine Anwesenheitspflicht. Die Absolvierung der Prüfungen ist auch ohne eine Teilnahme an den Lehrveranstaltungen möglich, jedoch wird von Seiten des Instituts ein Besuch dringend empfohlen.
Darüber hinaus können zur Vorbereitung auf die LVP "Einführung in die Rechtswisschenschaften" und "Grundlagen des Öffentlichen Rechts die entsprechenden Prüfungskurse (AG) auf freiwilliger Basis besucht werden.
Studienaufbau im Hauptstudium
Um Ihnen eine konzentrierte Vorbereitung auf die Fachprüfung „Öffentliches Recht“ zu ermöglichen, sind die prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ (kurz IFS) sowie die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ stark aufeinander bezogen. Ziel ist ein strukturierter Ablauf, der es ermöglicht, die auf die Fachprüfung bezogenen Vorlesungen (FPV) und die vorbereitenden Übungen (PI) in einem Semester studierbar zu machen.
Dies bedeutet für die Fachprüfung:
Im Wintersemester kann die Fachprüfung im folgenden Semester absolviert werden (erstmöglicher Termin im Sommersemester: März)
Im Sommersemester kann die Fachprüfung noch im gleichen Semester absolviert werden (Termin im Juli)
Dafür wird in einem ersten Block des Semesters der erste, umfangreichere Teil der Hauptvorlesungen angeboten. In diesen soll der relevante Stoff grundlegend vermittelt werden.
Daran schließen sich als zweiter Block die beiden IFS an. Hier wird in kleineren Gruppen geübt, das aus den beiden Hauptvorlesungen Gelernte auf konkrete Fälle anzuwenden. Die IFS beginnen mit einem Eingangstest, damit Sie Ihren Leistungsstand feststellen können. Ergänzt wird dieser Block durch die dritte, auf die Fachprüfung vorbereitende Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, die der Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht gewidmet ist.
Darüber hinaus können zur Vorbereitung auf die Fachprüfung die Repetitorien aus Öffentlichem Recht (AG) auf freiwilliger Basis besucht werden.
Winteruni und Sommeruni im öffentlichen Recht
Das Angebot, in der Winteruni bzw. der Sommeruni die PIs im öffentlichen Recht in konzentrierter Form zu absolvieren, ist als ein Aufholprogramm konzipiert. Es wird für Studierende angboten, die sich ein ganzes Semester bereits in einer PI mit dem Stoff auseinandergesetzt, die PI zur Gänze absolviert, aber die Leistungsanforderungen der PI nicht genügend erfüllt haben. Sommer- bzw. Winteruni sind also als Aufholprogramm und nicht als Alternativprogramm gedacht.
Für die Teilnahme an der PI Integrierte Fallstudien (IFS Verfassungsrecht und Allgemeinen Verwaltungsrecht und IFS Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz) in der Winteruni oder in der Sommeruni ist berechtigt, wer in der vorgängig negativ absolvierten PI
die Anwesenheitskriterien erfüllt hat,
zur Einstiegsklausur und zur Endklausur angetreten ist und
mindestens 25% der Punkte auf die Endklausur erreicht hat.
Für die Teilnahme an der PI Öffentliches Wirtschaftsrecht in der Winteruni oder in der Sommeruni ist berechtigt, wer in der vorgängig negativ absolvierten PI
die Anwesenheitskriterien erfüllthat,
3 von 5 Hausarbeiten abgegeben hat und
mindestens 25% der Punkte auf beide Klausuren zusammen erreicht hat.
Ohne eine gewisse Basis, die in einer solchen vorgängigen LV während eines ganzen Semesters gelegt wurde, kann ein Aufholprogramm in der Winteruni oder in der Sommeruni in konzentrierter Form nicht greifen. Damit würde auch die Hauptfunktion dieser LV, auf die schriftliche Fachprüfung ausreichend vorzubereiten, nicht erfüllt.