Executive Academy aus der Froschperspektive

Ausländische Direktinvestitionen in CEE

Rechtliche Möglichkeiten zum Schutz nationaler Interessen

Das Thema der rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz nationaler Interessen bei ausländischen Direktinvestitionen wurde auf europäischer Ebene bereits im Vorfeld der Verordnung (EU) 2019/452, mit der nationale Genehmigungsverfahren für Direktinvestitionen zum Schutz kritischer Infrastrukturen und Wissensvorsprünge besser koordiniert werden sollen, intensiv diskutiert. Dieser Diskurs gab im Jahr 2019 den Anlass zu diesem Forschungsprojekt.

Die Verordnung (EU) 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union vom 21.03.2019 ist seit 11. Oktober 2020 in vollem Umfang anzuwenden. Im Zuge der Entwicklungen aufgrund der COVID-19 Pandemie gewann das Thema zusätzlich an Aktualität. Einerseits führt die gegenwärtige Zunahme nationalistischer Tendenzen in Europa dazu, dass zunehmend lokale Interessen gegenüber Investoren aus dem Ausland geschützt werden. Andererseits hat die Pandemie uns allen die unmittelbare Bedeutung der kritischen Infrastruktur sehr deutlich vor Augen geführt.

Im Rahmen des Projektes wurde die Rechtslage hinsichtlich der Barrieren für Direktinvestitionen in acht Ländern (Belarus, Österreich, Polen, Tschechien, Slowakei, Serbien, Ungarn und Russland) umfassend analysiert. Außerdem wurden die EU-primärrechtlichen Schranken, die sich aus den Binnenmarktgrundfreiheiten für mitgliedstaatliche Investitionsabwehr- bzw Investitionskontrollmaßnahmen ergeben, sowie die europarechtlichen Vorschriften einbezogen.

Der Schutz vor schädlichen ausländischen Direktinvestitionen ist in den Ländern Mittel- und Osteuropas von besonderem Interesse, sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Nicht-EU-Mitglieder, da diese Länder nach dem Fall des Eisernen Vorhangs ausländische Direktinvestitionen anziehen mussten, um marktorientierte Volkswirtschaften zu entwickeln. Während der Transformationsphase und im Anschluss wurden ausländische Direktinvestitionen daher in der Regel aktiv durch Spezialgesetze gefördert. Mit der erfolgreichen Entwicklung dieser Volkswirtschaften wurde aber die Frage des Schutzes strategischer Sektoren immer wichtiger.

Da es den Rahmen des Forschungsprojekts gesprengt hätte, einen allumfassenden Überblick über das FDI-Screening in allen mittel- und osteuropäischen Ländern zu geben, musste eine Auswahl von mehreren EU-Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Slowakei), einem Bewerber (Serbien) und zwei GUS-Ländern (Belarus, Russland) getroffen werden.

Das Forschungsprojekt wurde primär aus Mitteln des Jubiläumsfonds der Österreichischen Nationalbank, ergänzt durch Mittel des Jubiläumsfonds der Stadt Wien für die WU und WU-internen Fördermitteln finanziert. Die Forschungsergebnisse wurden der breiteren Öffentlichkeit im Mai 2022 im Zuge eines internationalen Symposions präsentiert. Die Beiträge wurden im Sammelband „Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen in Mittel- und Osteuropa“ publiziert.

Das Projekt wurde einerseits von Mitarbeiter:innen des FOWI betrieben, andererseits aber auch mit externen Projektpartner:innen in den einzelnen Ländern. Für die Abdeckung der öffentlich-rechtlichen Aspekte des Investitionsschutzes sowie der EU Bestimmungen konnten Prof. Dr. Erich Vranes und Frau Sophie Bohnert vom Institut für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht und Internationales Wirtschaftsrecht an der WU gewonnen werden. 

Projektteam

FOWI
  • Prof. Dr. Martin Winner (Projektleitung; Länderbericht Österreich)

  • Mag. Ingeborg Bauer-Mitterlehner (Länderbericht Russische Föderation)

  • Dr. Romana Cierpial-Magnor (Co Autorin Länderbericht Polen)

  • Dr. Angelika Masurova (Länderberichte Tschechien und Slowakei)

  • Dr. Marc Vecsey (Länderbericht Ungarn

Externe Projektpartner:innen
  • Sophie Bohnert Msc, Institut für Europäisches und Internationales Recht an der WU (EU Investment Screening)

  • Katarzyna Domańska-Mołdawa, Ph.D., Rechtsanwältin, Kanzlei BSJP Brockhuis Jurczak Prusak Sroka Nilsson Sp. k., Polen (Co Autorin Länderbericht Polen)

  • Prof. Dr. Mirjana Radovic, Juristische Fakultät der Universität Belgrad, Serbien (Länderbericht Serbien)

  • Dr. Liudmila Tsarova, Dozentin am Lehrstuhl für Zivilrecht an der Juristischen Fakultät der Belarussischen Staatlichen Universität, Belarus (Länderbericht Belarus)

  • Prof. Dr. Erich Vranes, Professor für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht und Internationales Wirtschaftsrecht an der WU (EU Grundfreiheiten und mitgliedsstaatliche Investitionskontrolle)

Wien, Juni 2022

Ingeborg Bauer-Mitterlehner