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Diskriminierung in der Medizin nach K(l)asse, nicht nach Herkunft

21. Dezember 2021

Ergebnisse einer Studie von Rupert Sausgruber und Martin Halla

Rupert Sausgruber und Martin Halla, von der Universität Linz, haben in einer Studie herausgefunden, dass es in der deutschen Gesundheitsvorsorge eine Diskriminierung nach Klassen bzw. Versicherungsstatus, ob gesetzlich oder privat, gibt, nicht nach der Herkunft des Versicherten.

Für die Untersuchung nach dem System der "Correspondence Testing Studies" wurden 3.224 Arztpraxen in 79 deutschen Großstädten angeschrieben und um einen Termin gebeten. Die fiktiven Patienten waren hierbei "Christian Schmidt" bzw. "Ahmet Yilmaz". Geschaut wurde, ob die ethnische Zugehörigkeit einen Unterschied macht bezüglich der Terminvergabe. Der Vorteil des deutschen Systems ist dabei, dass die Herkunft keinen Unterschied machen sollte, da die Bezahlung durch die Krankenkassen einheitlich geregelt ist. Bei Privatversicherten gibt es allerdings mehr Geld als bei gesetzlich Versicherten.

Das Resultat ist prinzipiell eindeutig: Wenn die Versicherung die gleiche ist, gibt es keine Unterschiede. Jedoch werden Privatversicherte deutlich schneller genommen, als gesetzlich Versicherte, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit. "Da haben wir eine klare Evidenz für eine Zweiklassenlösung", sagte Halla. Inwieweit sich das Ergebnis auch auf Österreich umlegen ließe, ist schwer zu sagen, aber: "Das Ergebnis, dass es bei gleich Versicherten keine Diskriminierung gibt, würde ich auch hier erwarten. Die Zweiklassenlösung in Österreich wäre dann, ob ich zu meiner normalen Versicherung noch eine Zusatzversicherung habe."

Nachzulesen:

Austria Presse Agentur

und  Studium.at

und  K.at

und medinlive.at

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