Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Steuer zurück ab März

13. Februar 2025

In schwierigen Zeiten kommt es auf jeden Euro an. Deshalb sollten Sie nicht versäumen, Ihre Arbeitnehmer*innenveranlagung zu machen. Warum Sie das aber erst ab März angehen sollten, erklärt ein Kurzvideo der Arbeiterkammer.

Video Achtung: Steuerausgleich 2024/25 nicht zu früh machen!

Achtung: Steuerausgleich 2024/25…

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