Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Gerechter Lohn für den Öffentlichen Dienst

16. November 2024

Mit den gewerkschaftlichen Maßnahmen soll erreicht werden, dass der Bund als Arbeitgeber zügig die Gehaltsverhandlungen mit der GÖD führt und diese zur Kaufkraftwahrung ab 1.1.2025 abgeschlossen werden. Die GÖD vertritt die Interessen der Arbeitnehmer*innen des öffentlichen Dienstes, aber auch der ausgegliederten Betriebe, wie z. B. die WU. Die GÖD verfügt über die Kollektivvertragsfähigkeit dieser Betriebe und führt daher die Gehaltsverhandlungen auch für die in diesen Betriebe überlassenen Beamten und Vertragsbediensteten durch.

Die in der Resolution angekündigte Demonstration ist nun definitiv für Dienstag, den 26. November 2024 um 15.00 Uhr vor dem Bundeskanzleramt, 1010 Wien, Ballhausplatz 2, anberaumt. Die Streikfreigabe durch den ÖGB ist gegeben. Einen allfällig erforderlichen Rechtsschutz gewährt die GÖD ihren Mitgliedern, und zwar auch jenen, welche aus Anlass dieser gewerkschaftlichen Maßnahme der GÖD beitreten. Die angekündigten - und eventuell auch weitere - Kampfmaßnahmen werden so lange planmäßig umgesetzt, bis ein fairer Gehaltsabschluss vorliegt.

Für die Interessenslage in den ausgegliederten Betrieben ist zu beachten:

  • An den Universitäten fungieren die Betriebsräte gleichzeitig als Dienststellenausschüsse für die der jeweiligen Universität überlassenen Beamtinnen und Beamten und können daher für diese Personengruppen Dienststellenversammlungen einberufen. Für die Vertragsbediensteten hingegen sind die Betriebsräte zur Einberufung von Betriebsversammlungen zuständig.

  • In manchen ausgegliederten Betrieben (z. B. Statistik Austria) sind die Gehaltsansätze direkt an die Gehaltsanpassung des öffentlichen Dienstes geknüpft, die sich somit für die dort Beschäftigten unmittelbar auswirkt.

Die Schnittmengen der Interessen der einzelnen Berufsgruppen würde es jedenfalls rechtfertigen, den Protest gegen die verweigernde Haltung der Bundesregierung gemeinsam mitzutragen. Im Wettbewerb um hochqualifiziertes Personal darf nämlich der öffentliche Dienst in unser aller Interesse hinsichtlich attraktiver Arbeitsplätze nicht ins Hintertreffen geraten.

GÖD-Resolution vom 7. November 2024

GÖD-Resolution
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