Fachprüfungen Bachelor Wirtschaftsrecht
Allgemeine Informationen
Generelle Anmerkungen:
Im Fach „Öffentliches Recht“ ist jeweils eine Fachprüfung schriftlich (FPS) und Fachprüfung mündlich (FPM) zu absolvieren. Auf die schriftliche FP entfallen 8 ECTS, auf die mündliche FP entfallen 4 ECTS. Beide Prüfungen werden unabhängig voneinander in den Leistungsnachweis eingetragen.
Beachten Sie, dass der Aufwand von insgesamt 12 ECTS bereits gute Kenntnisse des Lehrstoffs der vorangehenden Pflichtlehrveranstaltungen voraussetzt. Der Besuch der Hauptvorlesungen (FPV) „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ ist für eine Teilnahme an der Fachprüfung nicht verpflichtend, wird im Zuge des Lehrkonzepts aus Öffentlichem Recht jedoch dringend empfohlen. Selbiges gilt für die Teilnahme an den Repetitorien.
Voraussetzungen für die Anmeldung zur Fachprüfung aus Öffentlichem Recht sind:
Absolvierung der IFS Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht
Absolvierung der IFS Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz
Absolvierung der PI Öffentliches Wirtschaftsrecht
Beurteilungsmodus ab Wintersemester 2021/22:
Die FP im Öffentlichem Recht ist formal ab dem 01.10.2021 keine Gesamtprüfung mit einer Gesamtnote mehr. Auf die schriftliche FP entfallen 8 ECTS, auf die mündliche FP entfallen 4 ECTS. Beide Prüfungen werden unabhängig voneinander in den Leistungsnachweis eingetragen.
Informationen zur schriftlichen Fachprüfung
Informationsblatt:
Allgemeine Informationen:
Die schriftliche Fachprüfung findet dreimal pro Semester statt, wobei jeder Termin von einer/m anderen ProfessorIn durchgeführt wird.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über LPIS bis spätestens eine Woche vor der Prüfung.
Die Arbeitszeit bei der schriftlichen Fachprüfung beträgt 3 Stunden.
Bei der Prüfung dürfen unkommentierte, gebundene Gesetzesausgaben als Hilfsmittel verwendet werden. In diesen sind keine über Paragraphenverweise hinausgehende Eintragungen erlaubt. Post-its, die nur Inhalte der Gesetzesausgabe (Überschriften, §§-Nummern) wiedergeben, sind zulässig. Ebenso sind Markierungen mit Farbmarkern und Unterstreichungen erlaubt. Die Kodizes werden während der Prüfung kontrolliert. Mit Anmerkungen versehene Kodizes werden ausnahmslos abgesammelt. Bei Verdacht wird ein Verfahren zur Nichtigerklärung der entsprechenden Leistung eingeleitet. Ersatzkodizes werden ausnahmslos nicht zur Verfügung gestellt.
Termine und Prüfer: Schriftliche Fachprüfung
Termine WS 2024/25 | Prüfer|in | Ort |
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Termine WS 2024/2504.10.2024, 12:30-15:30 Uhr | Prüfer|inHoloubek | OrtAudimax |
Termine WS 2024/2513.12.2024, 15:30-18:30 Uhr | Prüfer|inWutscher | OrtAudimax |
Termine WS 2024/2522.01.2025, 14:30-17:30 Uhr | Prüfer|inPabel | OrtAudimax |
Termine SoSe 2025 | Prüfer|in | Ort |
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Termine SoSe 2025Sa, 01.03.2025, 12:00-15:00 Uhr | Prüfer|inKröll | OrtAudimax |
Termine SoSe 2025Mo, 12.05.2025, 11:00-14:00 Uhr | Prüfer|inLienbacher | OrtAudimax |
Termine SoSe 2025Die, 15.07.2025, 10:00-13:00 Uhr | Prüfer|inFuchs | OrtAudimax |
Informationen zur mündlichen Fachprüfung
Bei der mündlichen Fachprüfung besteht freie Prüfer|innenwahl gemäß dem LPIS-Kontingent.
Die Anmeldung ist erst nach bestandener schriftlicher Prüfung ausshließlich über LPIS möglich. Die Prüfer|innen geben Kontingente im Vorhinein bekannt. Die Platzvergabe erfolgt nach dem first come, first served-Prinzip. Die genauen Prüfungstermine werden rechtzeitig per E-Mail von den jeweiligen Institutssekretariaten bekannt gegeben.
Der Prüfungsmodus liegt im Ermessen der/des jeweiligen Prüfers/Prüferin und kann je nach Prüfer|in unterschiedlich sein.
Der Prüfungsstoff ist immer der aktuelle Stoff. Falls es zwischen schriftlicher und mündlicher Fachprüfung eine Gesetzesänderung gegeben hat oder Lehrmaterialien mit neuen Auflagen erschienen sind, sind diese gültig.
Die mündliche Fachprüfung ist öffentlich. Studierende haben das Recht mündlichen Fachprüfungen beizuwohnen.
Termine und Prüfer: Mündliche Fachprüfung
WS 2024/25 Datum und Prüfer des schriftlichen Antritts | Mündliche Prüfungswoche | Mündliche Prüfer |
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WS 2024/25Datum und Prüfer des schriftlichen Antritts 04.10.2024/Holoubek | Mündliche Prüfungswoche28.-31.10.2024 | Mündliche Prüfer Fuchs/Lienbacher/Pabel/Vranes |
WS 2024/25Datum und Prüfer des schriftlichen Antritts 13.12.2024/Wutscher | Mündliche Prüfungswoche20.-24.01.2024 | Mündliche Prüfer Kröll/Polzin |
WS 2024/25Datum und Prüfer des schriftlichen Antritts 22.01.2025/Pabel | Mündliche Prüfungswoche24.-28.02.2024 | Mündliche Prüfer Holoubek/Vranes |
SoSe 2025 Datum und Prüfer des schriftlichen Antritts | Mündliche Prüfungswoche | Mündliche Prüfer |
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SoSe 2025Datum und Prüfer des schriftlichen Antritts 01.03.2025/Kröll | Mündliche Prüfungswoche24.-27.03.2025 | Mündliche Prüfer Fuchs/Holoubek/Lienbacher/Polzin |
SoSe 2025Datum und Prüfer des schriftlichen Antritts 12.05.2025/Lienbacher | Mündliche Prüfungswoche16-20.06.2025 | Mündliche Prüfer Kröll/Vranes |
SoSe 2025Datum und Prüfer des schriftlichen Antritts 15.07.2025/Fuchs | Mündliche Prüfungswoche08-19.09.2025 | Mündliche Prüfer Holoubek/Wutscher/Grabenwarter |
Kontaktmöglichkeiten
Informationen und Auskünfte über Anmeldungen erhalten Sie über die E-Mail-Adresse: sekretariat.polzin@wu.ac.at
Termine der Professor|innen des IOER --> siehe Website IOER
Termine des Professors des EIR --> siehe Website EIR
Institute for the Internationalization of Law