Universitätsleitung

Das Universitätsgesetz 2002 sieht den Universitätsrat, das Rektorat, die Rektorin/den Rektor und den Senat als oberste Organe der Universität vor.

  • Der Universitätsrat ist das oberste Aufsichtsorgan der Wirtschaftsuniversität und hat die in § 21 UG 2002 festgelegten Aufgaben. Er besteht aus fünf Mitgliedern.

  • Das Rektorat leitet die Universität und vertritt diese nach außen. Es setzt sich aus der Rektorin/dem Rektor und vier Vizerektor*innen zusammen.

  • Der Rektor ist der Vorsitzende und Sprecher des Rektorats. In seiner Funktion ist er der oberste Vorgesetzte des gesamten Universitätspersonals.

  • Der Senat ist das direkt demokratisch legitimierte, dh unmittelbar von den Universitätsangehörigen gewählte Leitungsorgan der Universität. Er besteht aus 26 Mitgliedern: 13 Vertreter*innen der Professor*innen, 6 des wissenschaftlichen Universitätspersonals, 1 des allgemeinen Universitätspersonals sowie 6 der Studierenden. Seine Aufgaben sind in § 25 Abs 1 Universitätsgesetz 2002 angeführt.